Präambel
Der Zugang zum Schwimmbad ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten. Diese erhalten an der Rezeption mit einem Armband Zutritt und es ist sich an diese Schwimmbadordnung zu halten.
Minderjährige dürfen das Schwimmbad nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten und stehen unter der Aufsicht und Verantwortung dieses begleitenden Erwachsenen.
1. Kapazität des Schwimmbads
Auf der Terrasse von 1500 m² befinden sich Sonnenliegen und das semi-olympische Becken von 260m², sowie ein 40cm-tiefes Kinderbecken mit Mini-Rutsche. Im Falle starken Besucherandrangs behält sich das Personal des Campingplatzes vor, das Schwimmbad kurzweilig für neue Besucher zu schließen.
2. Öffnungszeiten
Das Schwimmbad ist von Anfang April bis Ende Oktober täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Die Direktion behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten anzupassen oder das Schwimmbad wegen technischen oder hygienischen Aspekten oder aus Sicherheitsgründen zu schließen.
3. Allgemeine Regeln
Das Schwimmbad ist ein Nichtraucher-Bereich.
Speisen und Getränke (abseits von Wasserflaschen) dürfen nicht mit in den Bereich des Schwimmbads gebracht werden. Es ist nicht erlaubt, zu essen, Kaugummi zu kauen, zu spucken oder Müll im Schwimmbad zu hinterlassen.
Es dürfen keine Tiere mit in den Bereich des Schwimmbads gebracht werden.
4. Badebekleidung und Verhalten der Nutzer
Es muss keine Badekappe getragen werden.
Es ist zwingend an der Haut anliegende Schwimmbadbekleidung zu tragen.. Insofern nicht erlaubt sind lange und weite Shorts und Bermudas, sowie Strings, Mikro-Bikinis und das Tragen von Monokinos.
Für Herren ist der Zugang nur mit Slip, Speedo oder Bade-Boxershorts gestattet. Die Gäste müssen zu jedem Zeitpunkt ausreichend und angemessen bekleidet bleiben. Jegliches Handeln, das gegen die guten Sitten verstößt oder die Ruhe der Badegäste bzw. die Sauberkeit des Bereiches beeinflusst, führt zu einem formellen Verbot und als Sanktion zu einem direkten Ausschluss aus dem Bereich des Schwimmbads.
Es ist verboten, Radios, Lautsprecher oder Bluetooth-Boxen zu nutzen und Fotos zu machen, ohne um das Einverständnis der betroffenen Personen gebeten zu haben.
5. Hygiene
Es ist verboten, den Bereich des Schwimmbads mit Schuhen zu betreten. Diese sind im Bereich der Ablageflächen am Eingang der Terrasse zu lassen. Einzig Gummi-Badeschuhe für Kinder sind erlaubt.
Das Durchschreiten des Fußbads ist beim Betreten und Verlassen des Bereichs obligatorisch.
Es wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Schwimmen die Toiletten aufzusuchen. Es ist verboten, außerhalb der Toiletten zu urinieren. Im Schwimmbecken ist die Nutzung von Seife oder von vergleichbaren Produkten verboten. Das Betreten des Schwimmbeckens ist sämtlichen Personen verboten, die:
• Krankheiten aufweisen, deren äußere Auswirkungen bei anderen Beschwerden oder eine Ansteckung verursachen können (ansteckende dermatologische Infektionen wie Dornwarzen, Pilzinfektionen, Windpocken, Masern, etc.) oder nicht verheilten Wunden besitzen oder Verbände tragen.
• sich in einem Zustand offensichtlicher Unreinheit befinden.
Das Schwimmen ist nur Kleinkindern gestattet, die mit speziellen Badewindeln ausgestattet sind.
Jeder Schwimmer sorgt dafür, dass Ordnung und Sauberkeit innerhalb der Poolbereichs gewahrt bleiben.
6. Verantwortung und Aufsichtspflicht
Der Zugang zum Schwimmbad ist kostenlos und ausschließlich den Gästen des Campingplatzes vorbehalten, die sich an die Schwimmbadordnung halten müssen. Die Nutzer sind für alle Zwischenfälle oder Unfälle selbst verantwortlich, die ihnen oder Dritten durch die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zustoßen könnten. Sie haften finanziell für alle Schäden, die sie durch ihr Handeln verursachen.
Die Direktion und das Personal können in keinem Fall für Unfälle haftbar gemacht werden.
Minderjährige müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der allein für ihre Beaufsichtigung verantwortlich ist. Diese Person muss der Beaufsichtigung der Minderjährigen, die sie begleitet, besondere und ständige Aufmerksamkeit widmen.
7. Sicherheit
Für ihre eigene Sicherheit verpflichten sich die Nutzer des Pools, sich an die Schwimmbadordnung zu halten.
Es ist verboten :
• Die Badegäste mit lauten, gefährlichen oder unangebrachten Spielen oder Handlungen zu belästigen
• Personen, die sich am Beckenrand aufhalten, ins Wasser zu stoßen oder zu werfen • zu rennen, schreien, tauchen und mit Wasser zu spritzen
• Ertrinken zu simulieren und Apnoe zu üben
• Mit Bällen oder Luftballons zu spielen
• Luftmatratzen, Strandspiele, Masken, Schnorchel, Flossen, Schwimmgeräte usw. zu verwenden. • Zäune und Abtrennungen jeglicher Art zu überwinden
• über den Wasseransaugöffnungen zu verweilen
• in betrunkenem Zustand zu baden
8. Umgang mit der Einrichtung
Es ist verboten, die Einrichtungen und Installationen zu beschädigen. Etwaige Schäden oder Beschädigungen werden auf Kosten des Zuwiderhandelnden behoben.
9. Sanktionen
Personen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können vom Personal jederzeit vom Schwimmbadbesuch ausgeschlossen werden.
Die Nichteinhaltung der Regeln hat folgendermaßen entweder:
• eine Verwarnung mit Hinweis auf die Schwimmbadordnung
• die Ausweisung aus der Einrichtung ohne Rückerstattung
• das vorübergehende oder dauerhafte Verbot des Betretens des Schwimmbades zur Folge.
Alle diese Disziplinarmaßnahmen werden ohne Vorankündigung eines Gerichtsverfahrens ergriffen, die in schwerwiegenden Fällen gegen die Täter eingeleitet werden könnten.
10. Fundstücke
Die Direktion und das Personal können in keinem Fall für den Verlust, Diebstahl, Verschwinden oder Schäden an Objekten bzw. Kleidung verantwortlich gemacht werden. Den Nutzern des Pools wird empfohlen, keine Wertgegenstände mit sich zu führen. Fundstücke sind an der Rezeption des Campingplatzes abzugeben und/oder abzuholen.
11. Umkleidekabinen
Der Zugang zu den Sammel- und Einzelumkleiden ist ausschließlich Personen des gleichen Geschlechts gestattet.
Die Nutzungsdauer einer Kabine darf 10 Minuten nicht überschreiten. Ausgeschlossen davon sind körperlich eingeschränkte Personen.
Das Ent- bzw. Bekleiden außerhalb der Sammelumkleiden und Umkleidekabinen ist strikt verboten.